E-Rechnung wird Pflicht
Unternehmen werden durch das Wachstumschancengesetz ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen auszustellen. Bis zum 1. Januar 2028 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen:
- 2025 + 2026: Mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden sind andere Formate noch möglich.
- 2027: Andere Formate sind noch für Unternehmen möglich, deren Jahresumsatz 2026 unter 800.000 € lag. Die Zustimmung des Kunden ist weiterhin erforderlich.
- 2027 + 2028: Mit Zustimmung des Kunden ist der Rechnungsversand per EDI-Verfahren noch möglich.
Ausnahmen
Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Betrag von 250 Euro sowie Fahrausweise müssen nicht als E-Rechnung übermittelt werden. Diese können weiterhin in sonstigen Formaten vorliegen.
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Was ist eine E-Rechnung?
Laut der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) § 2 Abs. 2 muss eine elektronische Rechnung zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Das Dokument wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen.
- Dadurch ist eine automatische und elektronische Dokumentenverarbeitung möglich.