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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird. Sie werden mit der Auftragserteilung oder mit Annahme der Lieferung anerkannt.

Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn ihnen ausdrücklich zugestimmt wird. In der Leistung durch uns liegt keine Zustimmung.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns bestätigt oder wenn mit dessen Ausführungen von uns begonnen wird.

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle technischen Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes in Angeboten, Prospekten oder sonstige Gegenständen von den Angebotsunterlagen, sowie Konstruktionsänderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten.

Die SFC Software for Companies GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartner eine wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.

II. Lieferung

Wir sind stets bemüht, die bestellten Waren einer eigenen Endkontrolle zu unterziehen und sobald wie möglich auszuliefern. Liegen Fälle höherer Gewalt, Fabrikations- und Betriebsstörungen, Störungen des Transports, Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine, Lieferhindernisse, urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder Import- bzw. Exportbeschränkungen vor und wird somit die Lieferung unmöglich und unzumutbar, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen auf dem günstigsten Versandweg. Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Der Gefahrenübergang beginnt mit der Aushändigung der Ware an das jeweilige Transportunternehmen und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen. Wurde eine Lieferung auf dem Transport beschädigt, so ist der Empfänger verpflichtet, das betreffende Transportunternehmen unverzüglich zu informieren. Gleichzeitig ist unser Unternehmen von dem entstandenen Schaden zu unterrichten. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.

Der Käufer hat bei Reklamationen die Ware in der Originalverpackung an uns frei Haus zurückzusenden. Für durch nicht ordnungsgemäße Versendung eingetretene Schäden haftet der Käufer. Wird uns dadurch die Beseitigung des Mangels unmöglich, sei es aus wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen, leisten wir Ersatz in Höhe der für die Beseitigung des Mangels anfallenden Kosten.

Bei Lieferung ist der Abnehmer nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der Frist seinen Rücktritt ankündigt.

Gerät der Abnehmer mit der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt in Höhe der nicht abgenommenen Menge vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf seine Kosten einzulagern oder nach Ablauf einer angemessenen von uns gesetzten Nachfrist die Ware anderweitig zu veräußern, wobei der Abnehmer für die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und Erlös aus dem anderweitigen Verkauf zu haften hat.

III . Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders angegeben, versteht sich der angegebene Brutto-Endpreis in Euro inkl. Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit. Der Versand erfolgt in der Regel per Nachnahme.

Bei Lieferung auf offene Rechnung sind Zahlungen mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung ohne Abzug in bar oder per Banküberweisung zu bewirken. Sie gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.

Bei Zielüberschreitungen hat der Besteller den Verzugsschaden zu ersetzten. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Zinsen, die wir für aufgenommen Kredite zahlen müssen, mindestens jedoch in Höhe von 4 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Bei Zahlung sind wir vorbehaltlich weiterer Ansprüche und angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Rücktritt steht uns ferner zu, wenn der Abnehmer nach unseren Unterlagen keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet oder für unsere Forderungen keine ausreichenden Sicherheiten stellen oder eine gesicherte Finanzierung nicht nachweisen kann.

Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrere Verbindlichkeiten in Verzug gerät. Die Aufrechnung mit anderen als anerkannten oder rechtskräftigen Gegensprüchen ist unzulässig.

IV. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dem Käufer wird hiermit die Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Vorbehaltsware auf dem Tauschweg untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe von dritten Personen auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen.

Veräußert der Besteller die Ware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechten gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Wir können verlangen, daß der Besteller die Abtretung seinem Abnehmer mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind.

Werden Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe der jeweiligen und des anerkannten Saldos ab und zwar in Höhe unserer Forderung gegen den Besteller.

Der Käufer willigt hiermit ausdrücklich ein, daß wir bei Verzug des Käufers nach angemessener Fristsetzung berechtigt sind, die Vorbehaltsware aus der Verfügungsgewalt des Käufers zu entfernen. Der Käufer hat die Wegnahme zu dulden und zu diesem Zweck seine Büro- und Geschäftsräume betreten zu lassen.

Wir sind nach Abholung der Ware berechtigt, dies eigenhändig zu veräußern oder versteigern zu lassen; eine Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich etwaiger Kosten.

Für den Fall, daß ein gelieferter Gegenstand der SFC Software for Companies GmbH gepfändet wird, sind wir zum Rücktritt berechtigt, in der Pfändung durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergewöhnlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall, dies gilt auch für die Vollstreckungskosten die mit einer Klage nach § 771 ZPO im Zusammenhang stehen.

V. Gewährleistung

Grundsätzlich bieten wir eine Gewährleistung von 24 Monaten. Bei Geräten, die als gebraucht gekennzeichnet veräußert wurden bieten wir grundsätzlich eine Gewährleistung von 12 Monaten.

Eine abweichende Gewährleistung kann unter Geschäftsleuten vereinbart sein. Sie besteht jedoch nur, wenn ein Mangel trotz ordnungsgemäßer Anwendung, Pflege, Wartung, normaler Beanspruchung und unter Einsetzung qualifizierten Personals durch den Abnehmer eingetreten ist und nicht auf natürlichem Verschleiß oder Korrosion einzelner Teile oder unfachmännischen Reparaturen, Umbauten oder Eingriffen von fremder Hand oder Blitzschlag oder Ähnliches beruht.

Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf zugesicherte Eigenschaften der Ware und auf ihre Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Der Käufer hat Mängel in Form von Menge und Beschaffenheit usw. spätesten innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware uns schriftlich mitzuteilen, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum geltend zu machen. Bei Erteilung der Mängelrüge hat uns der Abnehmer den behaupteten Fehler unter genauerer Substantiierung zu melden und insbesondere zu beschreiben, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist. Die Gewährleistungspflicht der SFC Software for Companies GmbH erstreckt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Ein Anspruch auf Vorabtausch der beanstandeten Ware besteht nicht.

Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, nach unserer Wahl die Mängel zunächst selbst zu beheben, die Ware zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten.

Ein Recht, den Vertrag rückgängig zu machen, oder den Preis zu mindern, hat der Kunde nur, wenn wir entweder die Mängelbeseitigung oder den Umtausch ablehnen oder uns auf seine begründetet Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Wochen nicht äußern oder die Mängelbeseitigung nicht zum Erfolg führt bzw. die Ersatzlieferung ebenfalls mit Mängeln behaftet ist und dies von ihm ordnungsgemäß gerügt wurde.

Datensicherung ist Sache des Anwenders. Für Datenverlust, gleich welcher Art und Entstehungsweise, haften wir nicht.

VI. Software

An allen von uns vertriebenen Softwareprodukten kann lediglich ein Nutzungsrecht erworben werden. Eigentümer der Software bleibt auf jeden Fall der Hersteller.

Vor dem Öffnen einer Versiegelung ist die Artikelnummer der Ware mit der entsprechenden Artikelnummer in der Rechnung auf Gleichheit zu prüfen. Spätestens mit dem Entfernen des Siegels werden alle Bestimmungen dieser Lieferbedingungen anerkannt und die Gleichheit der Nummer bestätigt.

Die Gewährleistung bei Softwareprodukten bezieht sich auf die physikalischen Bestandteile der Warenlieferung. Die Fehlerfreiheit der Software ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.

VII. Erfüllungsort oder Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Aschaffenburg.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VIII. Schlußbemerkung

Sofern ein Teil der vorstehenden Bestimmungen durch Gesetze rechtsunwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem verbindlich. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, die Parteien im Zweifelsfalle bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung des Sinnes und des Zweckes dieser Bedingungen getroffen hätten, um den erstrebten wirtschaftlichen Zweck herbeizuführen, ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen nach §§ 9-11 AGBG unwirksam sein, so daß § 13 AGBG Anwendung finden könnte, so gelten diese Bestimmungen unserer Bedingungen als nicht verwendet.

Zusatzversicherungen zu diesen Allgemeinen Lieferbedingungen erlangen erst durch unsere schriftliche Bestätigung ihre Rechtswirksamkeit.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung für unsere Online-Shops

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

 

 

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